AGB

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

  1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
  2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

I. Zahlung

  1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
  2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

III. Lieferung und Lieferverzug

  1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
  2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
  3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
    Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen.
    Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
  4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
  5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

IV. Abnahme

  1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von sieben Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Die Standgebühr je weiterem Tag beträgt bei Kleinkrafträdern 29,- Euro und bei Motorrädern 49,- Euro je Tag. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
  2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

V. Widerruf

Marc Lemke handelt und verkauft KFZ, im Originalzustand, die evtl. nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder bereits umgebaut sind, ebenso verkaufen wir alle KFZ aufgrund des Alters (Baujahre ab 1950 oder älter als 15 Jahre) ausschließlich zur Dekoration und als Ersatzteilträger, unabhängig davon ob das KFZ noch gültigen TÜV besitzt. Sie bekommen keine Gewährleistung oder Garantie auf o.g. Fahrzeuge. Mit Erhalt der Schlüssel, der KFZ Zulassungsbescheinigungen (KFZ Brief/Schein/Betriebserlaubnis) sowie des unterzeichneten Kaufvertrages stimmen Sie diesem Passus ausdrücklich zu. Sollten Sie von Ihrem 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, werden pro Tag bei Kleinkrafträdern 29,- und Motorrädern 49,- vom ursprünglichen Kaufpreis als Nutzungsausfall/Miete abgezogen. Hinzu kommt eine Kilometerpauschale von 30 Cent je gefahrenen Kilometer. Das gleiche gilt bei einer gewonnenen Auktion über Ebay oder einem Kauf via Internet, auch dort ist das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB, ebenso fallen Storno Gebühren bei Nichtabnahme an (20% vom Kaufpreis und etwaige Ebay Einstell/verkaufsprovisionen). Bitte prüfen Sie das KFZ /Angebot vor Ihrem Kauf bei uns vor Ort auf Richtigkeit, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Das KFZ kann nur unter o.g. Widerruf Bedingungen zurückgenommen werden. Die Rücksendekosten werden in jedem Fall vom Käufer übernommen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
    Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
    Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
  2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
  3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

VII. Haftung für Sachmängel

  1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.
    Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
  2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
    Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
    Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
  4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
    a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
    b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
    c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

VIII. Haftung für sonstige Schäden

  1. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
  2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.

IX. Gerichtsstand

  1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
  2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

X. Außergerichtliche Streitbeilegung 

  1. Kfz-Schiedsstellen
    a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“ oder„Autohandel mit Qualität und Sicherheit“, können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem  zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen.
    b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
    c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
    d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
    e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
    f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
  2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
    Der Verkäufer wird an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Motorradtransport und zusätzl. Reiseleistungen

Zif. 1: Anmeldung / Vertragsabschluß

Mit Anmeldung bieten Sie Marc Lemke den Abschluss eines Transportauftrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen per Brief, Fax oder E-Mail. Die Annahme des Transportauftrages kommt in Form unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Mündliche Zusatzvereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

Zif. 2: Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung wird der Gesamtbetrag innerhalb von 10 Tagen fällig, jedoch immer vor Transportbeginn.

Zif. 3: Transportbedingungen

Unser Stockmaß für die Transporte ist (cm) L 235, B 95, H 140. Für größere Motorräder, die eins unserer Stockmaße überschreiten, berechnen wir einen Aufschlag. Der Tank darf für den Transport nicht mehr als ¼ gefüllt sein. Der Halter haftet für entstandene Schäden durch ausgetretenes Öl oder Benzin. Des Weiteren müssen Frontscheiben auf die niedrigste Stufe eingestellt sein, bzw. Zubehörscheiben/nicht Originalteile demontiert werden. Seitenkoffer und Topcase müssen ggf. auch abgenommen werden. Die Motorräder sind während der Lagerung vor und nach dem gebuchten Transport in unserer eigenen Lagerhalle mitversichert. Die Termine zum Abgeben vor dem Transport, sowie dem Abholen nach dem Transport erfolgen nach Absprache, welcher i.d.R. auf den nächstliegenden Samstag fällt. Wir behalten uns vor eine Lagermiete von € 5,- /Tag/Motorrad zu erheben (insb. nach dem Transport), sollte das Motorrad nicht am vereinbarten Termin zugestellt oder ohne Absprache abgeholt werden.

 Zif. 4: Haftung

Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, gilt Folgendes: Nach den gesetzlichen Regelungen haftet Marc Lemke für Beschädigungen und Verluste an dem beförderten Frachtgut bis zu einer Höhe von 8,33 SZR/kg der Sendung, was zurzeit in etwa 10,00€. Entspricht. Für Kunden, die keine Verbraucher i.S. des § 13 BGB sind, gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweiligen neuesten Fassung, die im vollständigen Wortlaut durch Anklicken https://www.dslv.org/dslv/web.nsf/gfx/CEFFACB3ED270762C12580BB0051BE78/$file/ADSp_2017.pdf  eingesehen werden können. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistungen. Marc Lemke haftet nicht für Leistungen, die mit einem besonderen Risiko verbunden sind und auf eigene Gefahr erfolgen. Wir schließen jede Haftung für Minderleistungen oder Schäden aus, die durch andere Dienstleistungsunternehmen verursacht werden. Lack- und Kratzschäden sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen.

Zif. 4: Versicherung

Marc Lemke hat keine Transportversicherung abgeschlossen, die im Transportpreis enthalten ist und die gesetzliche Haftung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches bzw. der ADSp (s. Zif. 4.1 – 4.3 der AGB) abdeckt.

Eine Zusatzversicherung, die eine Beschädigung oder den Verlust des Bikes in voller Höhe absichert, kann über die Marc Lemke abgeschlossen werden. Diese Zusatzversicherung (KRAVAG) deckt Totalverlust, Totalschaden und Abbrennen des Bikes bis zum Widerbeschaffungswert ab. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes wird auf Anfrage mitgeteilt.

Zif. 6: Rücktritt / Umbuchung

Ein Rücktritt vom Transportvertrag oder eine Umbuchung ist jederzeit möglich und muss schriftlich erfolgen. Erfolgt die schriftliche Rücktrittserklärung bis 8 Wochen vor Transportbeginn, berechnen wir 25% des Transportpreises. Bei einem Rücktritt von weniger als 8 Wochen sind 80% des Transportpreises zu entrichten. Wurden im Zuge eines Transportauftrages auch zusätzliche Buchungen für z.B. Flüge und/oder Hotelzimmer/Appartements etc. in Auftrag gegeben, so können Kosten für bereits gebuchte Flüge nicht zurück erstattet werden. Die Kosten für gebuchte Hotelzimmer, Appartements und alle anderen Übernachtungsmöglichkeiten und/oder andere Zusatzleistungen können nur soweit erstattet werden, wie der jeweilige Anbieter etc. dies aus Kulanz erstattet. Wird eine gebuchte Reise durch eine andere Person ersetzt, werden evtl. anfallende Gebühren für die Namensumbuchungen auf die andere Person von dem Auftraggeber selbst getragen. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtstand Hannover.